In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Mitglied einer Steuerberaterkammer.
Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben der Steuerberaterkammern ergeben sich aus §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).