Die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/in werden von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsbildung sind:
Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einem mündlichen Teil.
Weitere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen und -anforderungen und ggf. Ausnahmen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss ist immer der 31. August des Jahres!
Fortbildungsprüfung 2022/2023
Mittwoch, 7. Dezember 2022 - Steuerrecht I
Donnerstag, 8. Dezember 2022 - Steuerrecht II
Freitag, 9. Dezember 2022 - Rechnungswesen
Fortbildungsprüfung 2023/2024
Mittwoch, 6. Dezember 2023 - Steuerrecht I
Donnerstag, 7. Dezember 2023 - Steuerrecht II
Freitag, 8. Dezember 2023 - Rechnungswesen
Fortbildungsprüfung 2024/2025
Mittwoch, 11. Dezember 2024 - Steuerrecht I
Donnerstag, 12. Dezember 2024 - Steuerrecht II
Freitag, 13. Dezember 2024 - Rechnungswesen
Fortbildungsprüfung 2025/2026
Mittwoch, 10. Dezember 2025 - Steuerrecht I
Donnerstag, 11. Dezember 2025 - Steuerrecht II
Freitag, 12. Dezember 2025 - Rechnungswesen
Die einheitliche Bearbeitungszeit ist wie folgt festgeschrieben:
Steuerrecht I und Steuerrecht II jeweils von 9.00 - 13.00 Uhr,
Rechnungswesen von 9.00 - 14.00 Uhr
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden vom Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern e.V. kostenpflichtige Kurse angeboten.
Die nachfolgenden Downloads stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung.