Vergütung

Tätigkeiten im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen werden als Vorbehaltsaufgaben bzw. originäre gesetzliche Aufgaben bezeichnet.

Die Höhe der Vergütung für die Leistungen des Steuerberaters auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV).

Zusätzliche An­sprüche

Außerdem hat der Steuerberater Anspruch auf Ersatz der bei der Auftragsausführung anfallenden Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Fotokopien, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer
(§§ 16 ff. StBVV).

In jedem Fall sind schriftliche Vereinbarungen über die Vergütung abzuschließen.

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