Steuerberaterbestellung
Die Berufsausübung als Steuerberater setzt nach der erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung eine Bestellung voraus. Die Bestellung erfolgt auf Antrag durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der zukünftige Berufsangehörige seine berufliche Niederlassung zu begründen beabsichtigt.
Informationen zum Bestellungsverfahren durch die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern, der Antrag und weitere Unterlagen stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
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