Fachberater/in
Fachberater ist eine durch die Steuerberaterkammern verliehene Bezeichnung, die zusammen mit der Berufsbezeichnung Steuerberater geführt werden darf und auf eine Spezialisierung im Bereich der Vorbehaltsaufgaben hinweist. Damit erhalten Steuerberater neue Möglichkeiten, ihre besonderen Kenntnisse bestimmter Steuerrechtsgebiete gegenüber Mandanten und potentiellen Mandanten besser darstellen zu können.
Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO)
Die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Verleihung der Fachberaterbezeichnungen
- Fachberater für Internationales Steuerrecht
- Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
zuständig.
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung beträgt 750,00 €.
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