Die Aufgaben der Steuerberaterkammern
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Mitglied einer Steuerberaterkammer.
Aufgabenschwerpunkte
- Berufsregister
In das bei den Kammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben. - Belange der Gesamtheit der Mitglieder
Vielfältige Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Gesamtheit der Mitglieder einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört die Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und zu anderen wirtschaftsnahen Organisationen. Für die fachliche Weiterbildung der Berufsangehörigen werden in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und den Berufsverbänden Seminare durchgeführt. - Beratung und Information der Mitglieder
Hierunter fallen Auskünfte und Beratungen zu Fragen der Berufspflichten, der rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, Gebührenrechtsfragen oder allgemeine zivil- und arbeitsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Alle Mitglieder erhalten regelmäßig aktuelle Informationen. - Erstellung von Gutachten
Insbesondere von Seiten der Gerichte oder Landesbehörden wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen gebeten. - Existenzgründungsberatung für Mitglieder
Die Kammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Praxisgründung und gibt Stellungnahmen zu Anträgen von Berufsangehörigen auf Bereitstellung öffentlich geförderter Darlehen für die Existenzgründung ab. - Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Kammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die - insbesondere aus Gesundheitsgründen - längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z. B. im Todesfall des Berufsangehörigen. - Vermittlungstätigkeit
Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber. Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung gewünscht wird. - Berufsaufsicht
Ferner überwacht die Kammer die Einhaltung der Berufspflichten durch die Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ergreift die erforderlichen Maßnahmen. - Abwehr unerlaubter Steuerrechtshilfe
Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen. - Bestellung von Steuerberatern
Die Steuerberaterkammer ist für die Bestellung zum Steuerberater im Kammerbezirk zuständig, ebenso wie für die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung. - Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und dessen Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind. - Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter
Die Kammer ist die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten in ihrem Bezirk. Sie stellt die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Eintragung von Ausbildungsverträgen in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung, überwacht die Durchführung der Ausbildung und gibt Ausbildenden und Auszubildenden Hilfestellung bei allen auftretenden Fragen. Außerdem ist sie für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Darüber hinaus nimmt die Kammer für qualifizierte Mitarbeiter/innen die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in sowie die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt ab.