Prüfungsordnung Steuerfachangestellte

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 14. Dezember 2010 erlässt die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Stelle nach §§ 71 Abs. 5, 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI. I, S. 931) in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten in der Fassung vom 09. Mai 1996 (BGBI. I, 672 ff) für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf folgente Prüfungsordnung für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten.

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