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Hinweise für Ausbildungsbewerber
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Berufsausbildung in drei Ausfertigungen auszufertigen und von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben (je ein Exemplar für den Auszubildenden, den Ausbildenden und die Steuerberaterkammer).
Ausbildungsvergütung
Der Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die nach Lebensalter und fortschreiten-
der Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 01.08.2022:
- im 1. Ausbildungsjahr 950,00 €
- im 2. Ausbildungsjahr 1.050,00 €
- im 3. Ausbildungsjahr 1.150,00 €
(auch bei einer Verlängerung)
Die angegebenen Vergütungen dürfen um bis zu 20 % unterschritten werden.
Urlaub
Bei Auszubildenden, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird der Urlaubsanspruch individuell festgelegt; er beträgt jedoch mindestens 24 Werktage (20 Arbeitstage).
Minderjährige Auszubildende erhalten:
- mindestens 30 Werktage (25 Arbeitstage), wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind
- mindestens 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind
- mindestens 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind
Für das erste und letzte Ausbildungsjahr wird der Urlaub anteilig gewährt. Der Urlaub soll in den Berufsschulferien gewährt werden, damit kein Unterricht versäumt wird.
Berufsschule
Jeder Auszubildende ist berufsschulpflichtig. Maßgeblich für die Zuständigkeit einer Berufsschule ist der Ausbildungsort, nicht der Wohnort des Auszubildenden.
Die zuständigen Berufsschulen sind:
- für die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen:
Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Greifswald
in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald - für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Berufliche Schule der Mecklenburgischen Seenplatte am Standort Neubrandenburg, Wirtschaft und Verwaltung - für die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg:
Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin, Wirtschaft und Verwaltung - für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Rostock:
Berufliche Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wirtschaft -
Jeder Auszubildende erhält ein Ausbildungsnachweisheft, das er sorgfältig zu führen und seinem Ausbilder regelmäßig vorzulegen hat.
Auflösung eines Berufsausbildungsverhältnisses
Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst, ist Folgen-
des zu beachten:
- Während der Probezeit können beide Vertragspartner das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Nach Ablauf der Probezeit können beide Vertragspartner das Berufsausbildungsverhältnis aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
- Der Auszubildende kann das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
- Eine Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit ohne Einhaltung von Fristen möglich (Aufhebungsvertrag).
- Bei minderjährigen Auszubildenden ist eine Vertragsauflösung nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Downloads
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