Für Aus­bilder

Vor Beginn der Berufsausbildung ist der Berufsausbildungsvertrag auf den von der Steuerberaterkammer herausgegebenen Vordrucken auszufertigen, von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben und vom Ausbildenden der Kammergeschäftsstelle in drei Ausfertigungen einzureichen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist der Vertrag in vier Exemplaren auszufertigen.

Die Regelausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Über eine etwaige Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer entscheidet die Kammer auf Antrag.

Weitere Informationen zum Berufsausbildungsverhältnis finden Sie in den Hinweisen. Alle Ausbildungsunterlagen stehen hier als Downloads zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Downloads

Die nachfolgenden Downloads stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung.

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