Hinweise

Zum Antrag auf Zulassung zur
Fort­bildungs­prüfung zum/zur Steuer­fachwirt/in

Grundlage zur Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern in der Ausfertigung vom 20.09.2011.

Der mündliche Teil wird voraussichtlich im Frühjahr stattfinden.

Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung nach § 46 Abs. 1 BBiG können Steuerfachangestellte und andere Bewerber, die im steuerberatenden Beruf tätig sind, den Nachweis führen, dass durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind (vgl. § 9 der Prüfungsordnung).

Nach bestandener Prüfung wird den Prüfungsteilnehmern von der Kammer die Abschlussbezeichnung Steuerfachwirtin bzw. Steuerfachwirt zuerkannt.

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