Hinweise
Zum Antrag auf Zulassung zur
Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in
Grundlage zur Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern in der Ausfertigung vom 20.09.2011.
Der mündliche Teil wird voraussichtlich im Frühjahr stattfinden.
Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung nach § 46 Abs. 1 BBiG können Steuerfachangestellte und andere Bewerber, die im steuerberatenden Beruf tätig sind, den Nachweis führen, dass durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind (vgl. § 9 der Prüfungsordnung).
Nach bestandener Prüfung wird den Prüfungsteilnehmern von der Kammer die Abschlussbezeichnung Steuerfachwirtin bzw. Steuerfachwirt zuerkannt.
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