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Prüfungsordnung
Für die Durchführung der Prüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt
Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21. Februar 2014 erlässt die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Stelle nach § 54 in Verbindung mit § 71 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBII S. 931) die folgende Prüfungsordnung.
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