Fach­assistent*in für Land- und Forstwirtschaft

Der*die Fachassistent*in für Land- und Forstwirtschaft (FALF) ist eine neue Fortbildung, die ab Herbst 2020 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die Fortbildung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) entstanden.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des*der neuen Fachassistenten*in liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern kombinierbar. Alle Fortbildungsabschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Die Zulassung und Durchführung der Prüfung wird innerhalb eines Prüfungsverbundes erfolgen. Entsprechende Anträge auf Zulassung von Kandidaten aus Mecklenburg-Vorpommern sind daher an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein zu stellen.
Dort wird dann auch der schriftliche und mündliche Teil der Prüfung abgenommen

Auskünfte und Informationen zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie von der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein unter:

www.stbk-sh.de/aus-und-fortbildung/fachassistent-land-und-forstwirtschaft/

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