Anmeldung zum Portal

Der zuständige Ausbilder einer Steuerberatungskanzlei kann sich selbst auf dem Portal registrieren. Sobald ein Ausbilder sich angemeldet und registriert hat, erhält die zuständige Steuerberaterkammer eine Benachrichtigung über die Neuregistrierung.

Nach erfolgreicher Überprüfung, ob der registrierte Ausbilder tatsächlich Ausbilder im Kammerbezirk ist, wird diese Registrierung von der Kammer bestätigt. Nun kann die Arbeit mit dem Portal beginnen.

Der Ausbilder hat die Möglichkeit, einen Azubi zur Nutzung des Portals einzuladen. In diesem Prozess muss der Ausbilder

  • Namen
  • Berufsschule
  • voraussichtliche Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsvertragsnummer des Azubis

angeben.

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