Die Kammer

Die Aufgaben der Steuerberaterkammer

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Mitglied einer Steuerberaterkammer.

Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben der Steuerberaterkammern ergeben sich aus §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

Aufgabenschwerpunkte

  • Berufsregister
    In das bei den Kammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
  • Belange der Gesamtheit der Mitglieder
    Vielfältige Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Gesamtheit der Mitglieder einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört die Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und zu anderen wirtschaftsnahen Organisationen. Für die fachliche Weiterbildung der Berufsangehörigen werden in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und den Berufsverbänden Seminare durchgeführt.
  • Beratung und Information der Mitglieder
    Hierunter fallen Auskünfte und Beratungen zu Fragen der Berufspflichten, der rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, Gebührenrechtsfragen oder allgemeine zivil- und arbeitsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Alle Mitglieder erhalten regelmäßig aktuelle Informationen.
  • Erstellung von Gutachten
    Insbesondere von Seiten der Gerichte oder Landesbehörden wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen gebeten.
  • Existenzgründungsberatung für Mitglieder
    Die Kammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Praxisgründung und gibt Stellungnahmen zu Anträgen von Berufsangehörigen auf Bereitstellung öffentlich geförderter Darlehen für die Existenzgründung ab.
  • Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft
    Zu den gesetzlichen Aufgaben der Kammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die – insbesondere aus Gesundheitsgründen – längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z. B. im Todesfall des Berufsangehörigen.
  • Vermittlungstätigkeit
    Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber. Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung gewünscht wird.
  • Berufsaufsicht
    Ferner überwacht die Kammer die Einhaltung der Berufspflichten durch die Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ergreift die erforderlichen Maßnahmen.
  • Abwehr unerlaubter Steuerrechtshilfe
    Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen.
  • Bestellung von Steuerberatern
    Die Steuerberaterkammer ist für die Bestellung zum Steuerberater im Kammerbezirk zuständig, ebenso wie für die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung.
  • Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
    Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und dessen Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind.
  • Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter
    Die Kammer ist die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten in ihrem Bezirk. Sie stellt die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Eintragung von Ausbildungsverträgen in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung, überwacht die Durchführung der Ausbildung und gibt Ausbildenden und Auszubildenden Hilfestellung bei allen auftretenden Fragen. Außerdem ist sie für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Darüber hinaus nimmt die Kammer für qualifizierte Mitarbeiter/innen die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in sowie die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt ab.

Erstellung von Gutachten

Insbesondere von Seiten der Gerichte oder Landesbehörden wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen gebeten.

Vermittlungstätigkeit

Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber. Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung gewünscht wird.

Existenzgründungsberatung für Mitglieder

Die Kammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Praxisgründung und gibt Stellungnahmen zu Anträgen von Berufsangehörigen auf Bereitstellung öffentlich geförderter Darlehen für die Existenzgründung ab.

Berufsaufsicht

Ferner überwacht die Kammer die Einhaltung der Berufspflichten durch die Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ergreift die erforderlichen Maßnahmen.

Praxisvetretung, Abwicklung & Treuhandschaft

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Kammer gehört auch die Bestellung ein es Vertreters für Berufsangehörige, die – insbesondere aus Gesundheitsgründen – längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z. B. im Todesfall des Berufsangehörigen.

Gremien

Die Kammergremien

Die Steuerberaterkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist mitgliedschaftlich organisiert und unterliegt der Rechtsaufsicht durch die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde.

Mitglieder der Steuerberaterkammer sind alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Kammerversammlung

Die Gesamtheit aller Mitglieder bildet die Kammerversammlung als höchstes Beschlussorgan der Steuerberaterkammer. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand, der seine Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben hat. Der Vorstand setzt zur Unterstützung seiner Tätigkeit eine Reihe von Ausschüssen ein, für die ebenfalls zahlreiche Mitglieder der Steuerberaterkammer ehrenamtlich tätig werden.

Der Vorstand

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpmmern

Dipl.-Ing.-Ök. Dr. Holger Stein

Steuerberater

Präsident

Dipl.-Kfm. Andreas Mau

Steuerberater

Vizepräsident

Dipl.-Agr.-Ing.-Ök. Mario Tiepke

Steuerberater

Schatzmeister

Dipl.-FW (FH) Annette Hillmann

Steuerberaterin/Landw. Buchstelle

 

Dipl.-BWin (BA) Susanne Witt

Steuerberaterin

Die Geschäftsstelle

Jörg Hähnlein

Rechtsanwalt

Geschäftsführer

Karen Müsebeck

Rechtsanwältin

Geschäftsführerin

Berufsrecht, Wettbewerbsrecht

 

+49 381 776 76 76

Marlies Dwars

Vollmachtsdatenbank, Berufsregister, Buchhaltung

+49 381 776 76 72

Ulrike Hein, M. A.

Steuer­beraterprüfung, Betreuung Arbeitgeber & Auszubildende, Ausbildungsregister, Prüfung Steuerfachangestellte, Umschulung (Lehrgänge & Prüfung), Fachwirtprüfung, Fachassistent Lohn & Gehalt, Begabtenförderung

 +49 381 776 76 70

Björn Haß

Ausbildungsrecruiting,
Berufsorientierung,
Veranstaltungskoordination

 +49 381 776 76 73

Kerstin Brusch

Sekretariat

+49 381 776 76 76

Michellé Bergerhausen

Ausbildungsregister, Prüfungsadministration Steuerfachangestellte, Fachassistent Lohn und Gehalt sowie Steuerfachwirt, Ausbildung und Umschulung, Betreuung Arbeitgeber & Auszubildende, Veranstaltungskoordination

+49 381 776 76 78

Victoria Glöde

Sekretariat, Auszubildende

+49 381 776 76 75

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